Kölsch ist ein Lebensgefühl, eine Sprache und die geschützte Bezeichnung einer obergärigen Biersorte aus der Domstadt. Und über oder beim Bier lässt sich nun mal erbittert streiten. So hatte Das OLG Köln (Az.: 18 U 53/07) sich aktuell mit einem Bruderstreit in der Geschäftsführung des Brauers Gaffel-Kölsch zu beschäftigen.

In der Geschäftsführung des Brauers herrscht Streit. Das OLG hat die Abberufung des Geschäftsführer Johannes Becker durch dessen Bruder Heinrich, dessen Sohn und dessen Neffen nun bestätigt und dessen Antrag, wiederum den Bruder Heinrich abzuberufen, zurückgewiesen (Az. 18 U 57/07).

Zwischen den Brüdern bestand seit geraumer Zeit Streit über die Geschäftsführung der Brauerei. Insbesondere konnte oder wollte man sich nicht über die Höhe einer Beteiligung an einer Getränkevertriebsfirma verständigen. Bruder Heinrich und andere Geschäftsführer strebten eine Komplettübernahme an; Bruder Johannes wäre mit einer Aufstockung der Anteile auf 50 % einverstanden gewesen. In der Gesellschafterversammlung setzte sich Heinrich gegen Johannes durch. Zudem warfen sich beide Brüder vor, private Reise-, Bewirtungs- und Tankkosten über die Brauerei abgerechnet zu haben. Dies führte dazu, dass Bruder Heinrich mit Sohn und Neffen mit Mehrheit für die Abberufung von Johannes stimmten.

Zu Recht, wie das OLG entschied. Der nach dem Gesellschaftvertrag „wichtige Grund“ wurde aufgrund der Meinungsverschiedenheiten über die Beteiligung am Getränkevertrieb bejaht. Im Verfahren gegen Heinrich Becker sahen die Richter allerdings keinen wichtigen Grund. Denn die Abrechnungsvorwürfe müßten sich beide Brüder entgegenhalten lassen. Daher ist Bruder Heinrich auch nicht abgerufen worden.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: Pressemitteilung des OLG

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.