Im aktuellen Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst herrscht während des immer wahrscheinlicher werdenden Schlichtungsverfahrens Friedenspflicht. Das Schlichtungsverfahren wird mit einer Empfehlung enden, einen bindenden Spruch können die Schlichter nicht fällen. Wenn eine Seite den Vorschlag der Schlichtung nicht akzeptiert, wird Ver.di wohl ab April wieder streiken, berichtet der Tagesspiegel.
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- 6. März 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
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