Bundesjustizministerin Zypries hat am 12.09.2007 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt. Nach Angaben des Justizministerium hat sich unerwünschte Telefonwerbung zu einem flächendeckenden Problem entwickelt. 86 Prozent der Bevölkerung fühle sich nach neusten Umfrageergebnissen durch unlautere Werbeanrufe belästigt. Dabei ist Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine unzumutbare Belästigung dar. Nach Angaben des Justizministeriums setzen sich unseriöse Firmen zu Lasten der Verbraucher jedoch immer wieder über dieses Verbot hinweg.

Ausweitung des Widerrufsrecht

Durch das geplante Gesetz soll es den Verbrauchern erleichtert werden, sich von Verträgen zu lösen, die am Telefon abgeschlossen wurden. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen sollen in Zukunft wie andere Verträge, die Verbraucher im Wege des sogenannten Fernabsatzes über das Telefon abgeschlossen haben, widerrufen werden können. Für das Widerrufsrecht soll es nicht darauf ankommen, ob der Werbeanruf erlaubt war.

Erhöhung der Bußgelder
Firmen, die sich über das bestehende Verbot in § 7 Abs. 2 UWG hinwegsetzen, haben Bußgelder bis zu 50.000 € zu erwarten. In dem Gesetz soll ferner klargestellt werden, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene dem Anrufer gegenüber vorher ausdrücklich erklärt hat, dass er Werbeanrufe erhalten wolle.

Rufnummern dürfen nicht mehr unterdrückt werden
Viele unerwünschte Werbeanrufe können nicht verfolgt werden, weil sich nicht feststellen lässt, wer der Anrufer war. Aus diesem Grund soll bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden dürfen. Ein entsprechendes Verbot soll ins Telekommunikationsgesetz aufgenommen werden. Für Verstöße gegen das Verbot der Rufnummerunterdrückung ist ebenfalls ein Bußgeld vorgesehen.

Linda Krickau
Rechtsreferendarin
Rechtsanwälte Felser

Die Kanzlei

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