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Die Haftung des Arbeitnehmers im Job ist ein wichtiges Thema, in „gefährlichen“ Berufen mit hoher Verantwortung und großen Folgen von Fehlern wichtiger als in anderen. Macht ein Anwalt einen Fehler (z.B. Versäumung der Klagefrist), kostet es Geld, macht ein Arzt einen Behandlungsfehler, kostet es vielleicht ein Organ, das Bein oder gar das Leben. Die früher übliche Einteilung in „gefahrgeneigte Tätigkeiten“ und nicht gefahrgeneigte Tätigkeiten bei der Arbeitnehmerhaftung hat die Rechtsprechung aber aufgegeben. Denn die Unaufmerksamkeit eines Bankkassierers kann einen größeren Schaden verursachen als die eines Baggerfahrers. Und die Tätigkeit von Managern kann, wie die zahlreichen Banken- und Unternehmensskandale der letzten Wochen zeigen, riesige Schäden nach sich ziehen und ganze Branchen in die Krise stürzen (die Immobilienkrise hat zu Verlusten bei der IKB Bank geführt, diese zu Verlusten bei der KfW, die WestLB schädigt die Kreisssparkassen und Stadtsparkassen usw.). Typischerweise sind aber nach wie vor gerade die Verkehrsberufe besonders haftungsträchtig.

Nach neuerer Rechtsprechung sind aber alle Jobs bei der Arbeitnehmerhaftung gleich zu behandeln.

Die Arbeitnehmerhaftung stellt Arbeitnehmer bei der Haftung besser als andere Personen, die einen Schaden verursachen. Grund dafür ist, das der Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit zugunsten des Arbeitgebers ein Risiko eingeht. Deshalb wäre es unbillig, ihn genauso haften zu lassen, wie jemand, der auf eigenes Risiko und zum eigenen Vorteil handelt und dabei einen Schaden verursacht (Infos zur Arbeitnehmerhaftung auf unserer Kanzleiseite).

Die Arbeitnehmerhaftung war bei der Einführung des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVÖD) ein Aufreger, weil der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) für die Angestellten die gleichen Regelung wie für die Beamtenhaftung vorsah. Die war noch ein Tick besser als die Arbeitnehmerhaftung, denn die Beamten haften nur für grobe Fahrlässigkeit, während Arbeitnehmer auch schon bei mittlerer Fahrlässigkeit in Anspruch genommen werden können.

Die GUV/Fakulta bietet – allerdings bisher nur für Mitglieder von DGB Gewerkschaften – einen speziellen Versicherungsschutz für Arbeitnehmer und Beamte für 18 Euro (ja, ich dachte auch zuerst, ich habe mich verlesen …) an. Im Schutz enthalten sind:

> Schadenersatzbeihilfe bei arbeits- oder beamtenrechtlich begründeter Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber / Dienstherrn
> Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infolge eines Schadenfalles.
> Rechtsschutz in Strafverfahren nach einem Verkehrsvergehen.
> Rechtsschutz zur Durchsetzung eigener Ansprüche für Schmerzensgeld und Schadenersatz.
> Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt nach einem Verkehrsunfall.
> Unterstützung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Verkehrsunfalles.
> Unterstützung der Familie bei Haft nach einem Verkehrsvergehen.
> Unterstützung der Familie und Rechtshilfe für Hinterbliebene nach tödlichem Verkehrsunfall des Mitgliedes.

Einen Überblick über die Leistungen der GUV/Fakulta finden Sie auf den Webseiten der Organisation. Dort findet man auch einen Promillerechner und einen Online-Bußgeldkatalog. Die erstklassige Rechtsprechungsdatenbank zur Arbeitnehmerhaftung ist leider nur noch Mitgliedern zugänglich. Da die Kosten überschaubar sind, lohnt sich der Beitritt mit Blick auf die Datenbank sogar für Anwälte …

Linktipp: Website zur Arbeitnehmerhaftung

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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