kann man, indem man sich die Durchführungshinweise (DA) der Bundesarbeitsagentur durchliest. Diese Durchführungshinweise leiten die Praxis im lokalen Arbeitsamt, pardon, Arbeitsagentur.
Die Urteile des Bundessozialgerichts sind ja leider auch nicht immer miteinander in Einklang zu bringen und am Ende entscheidet ja doch die Praxis der Arbeitsagentur. Die Praxis ist mal grosszügiger, mal kleinlicher als die Rechtsprechung, aber immer wichtig. Nicht jeder will ja bis zum Bundessozialgericht klagen.
Die aktuellen 52-seitigen Durchführungshinweise (Ergänzungslieferung 2/2006) zu der Problematik Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag und Sperrzeit (§ 144 SGB III) finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit (online hier >>>).
Michael W. Felser
Rechtsanwalt