Das Landgericht Krefeld (Urteil vom 22.5.2005 – 3 O 179/05) hält Kinder, die ansonsten schuldlos mit einem Auto zusammenprallen, für mitschuldig, wenn sie keinen Helm auf dem Rad tragen und bei dem Unfall schwere Verletzungen davontragen, teilt das Journalistenbüro Biallo in seinem heutigen Newsletter mit. Dem zehnjährigen Kind wurde vom Landgericht zur Last gelegt, dass es in einem dafür nicht vorgesehenen Parkhof hinter einer Hecke Fahrrad fuhr und dabei keinen Helm trug.

Besonders gefährdete Fahrradfahrer wie Kinder müssten jedenfalls einen Helm tragen. Das Gericht legte beiden Seiten eine hälftige Haftung auf. Die Eltern haben Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Hörstrup
Rechtsanwältin
Rechtsanwälte Felser

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