Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.07.2006 zur Schriftform bei der Befristung eines Arbeitsvertrages (JuracityBlog berichtete) erläutert Marcus Preu in einem Artikel in der Welt am Sonntag. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht von Hopffgarten bewertet das Urteil in dem Artikel als relativ lockere Handhabung der gesetzlichen Schriftformerfordernisses.
Mehr Infos zum befristeten Arbeitsvertrag:
Befristung.de: Eine Themendomain von Juracity