Jeder fünfte Arbeitnehmer besitzt einen Arbeitsvertrag auf Zeit. Doch nicht immer wurden die formalen Kriterien bei der Unterzeichnung eingehalten, berichtet die Welt am Sonntag. Im Artikel zum BAG-Urteil vom 26. Juli 2006 – 7 AZR 514/05JuracityBlog berichtete – wird Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian von Hopffgarten interviewt.

Mehr Infos: www.befristung.de

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