ebenso wie Blogger für Kommentare, das ergibt sich wohl aus einem erst jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts Hamburg (Sog. „Heise-Urteil“).

Danach müssen Betreiber von Internetseiten, die Dritten das Einstellen von eigenen Beiträgen wie Meinungen, Kommentare, Diskussionsbeiträge o.ä. ermöglichen, diese vor der Veröffentlichung auf eventuelle Verletzungen der Rechte Dritter überprüfen. Das Landgericht Hamburg hält dies auch für zumutbar.

Fazit: Die wilden Zeiten des Internets nähern sich hier dem Ende, es gilt nichts anderes als in Printmedien. Im Ergebnis ist der Entscheidung zuzustimmen, auch wenn das die Lebhaftigkeit des Internets sicher beeinträchtigt. Ein bisschen mehr Selbstregulierung schadet aber gerade im Hinblick auf die Rechte Dritter nicht.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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