Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) auf seiner Internetseite mitteilt, hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen den Ferienflieger LTU erlassen, der LTU unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 € dazu verpflichtet, seine Preiswerbung auf der Startseite zu ändern.

Im ständigen Kampf um die Flugkunden und das vermeintlich günstigste Angebot hat der vzbv einen Teilerfolg erreicht. Die Werbung war nach Ansicht des Bundesverbandes irreführend, da sie zu einer mangelnden Preistransparenz führe. Der jetzt ergangene Beschluss des Landgerichts Düsseldorf bestätigt den Bundesverband und ist ein weiterer Schritt zur schnelleren und leichteren Vergleichbarkeit von Flugreisen.

Der vzbv hat eine Vielzahl von weiteren Verfahren – unter anderem gegen easyJet, Germanwings, Hapag Lloyd Express, Ryanair – eingeleitet. Auch hier ist es das Ziel des Verbandes, die mangelnde Preistransparenz und die Irreführung über die Verfügbarkeit besonders günstiger Flüge aufzuzeigen und eine Verbesserung für den Verbraucher zu erreichen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Fluggesellschaften die Vorgaben umsetzen und ob dies dann tatsächlich zu mehr Transparenz für den Verbraucher führt.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale vom 17.08.2006

Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
http://www.kuendigung.de

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.