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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt eines seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

BGH: Verbot der Werbung einer Brauerei für das Regenwaldprojekt aufgehoben

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit seinen beiden Urteilen vom 26.10.2006 (gerichtliche Aktenzeichen: I ZR 33/04 und I ZR 97/04) das Werbeverbot der Brauerei Krombacher für das Regenwaldprojekt aufgehoben und die Sachen an die jeweiligen Gerichte zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. 1 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 27. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Beförderung: Verwendungsvorschlag vs. Performance im Auswahlgespräch – OVG Lüneburg zum Verhältnis von Hilfskriterien

Das OVG Lüneburg hat sich in seinem Beschluss vom 13.10.2006 – 5 ME 115/06 – mit einer häufig auftretenden Situation in Beförderungsverfahren befaßt: mehrere Bewerber sind gleich beurteilt und Eignungsunterschiede ergeben sich nur aus etwaigen Notenzusätzen, verschiedenen Eignungsprognosen oder dem Eindruck in Auswahlgesprächen. Die Entscheidung des Senats bezieht deutlich Stellung zu der Frage, in welchem …

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Veröffentlicht am: 27. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Volle Anrechnung von Kindergeld und Ausbildungsvergütung bei volljährigen Kindern

Der BGH (Aktenzeichen XII ZR 34/03) hat entschieden, dass bei volljährigen Kindern das Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen ist. Ebenso soll eine Ausbildungsvergütung, vermindert um eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen, in vollem Umfang bedarfsdeckend zu berücksichtigen sein.

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Veröffentlicht am: 26. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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BGH stärkt Rechte des Käufers eines Gebrauchtswagens bei Täuschung

Mit dem kürzlich erschienenen Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.06.2006 – Aktenzeichen VIII ZR 209/05 – bestätigt der achte Zivilsenat zum einen die bisherige Rechtsprechung, die bei Zusicherung der Unfallfreiheit „ins Blaue hinein“ Arglist bejaht und nimmt Stellung zu der Frage, ob der Käufer des Gebrauchtwagens in einem solchen Falle auf die Nachlieferung durch Lieferung einer …

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Veröffentlicht am: 26. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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BGH: Fehlerhafte Beratung durch den Mieterschutzverein ist dem Mieter zuzurechnen

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinem Revisionsurteil vom 25.10.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: VIII ZR 102/06) der Räumungsklage eines Vermieters stattgegeben und entschieden, dass der klagende Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen könne, wenn der Mieter unberechtigt Betriebskostenvorauszahlungen von mehr als zwei Monatsmieten einbehalten habe und dies auf einer fahrlässigen Falschberatung des Mieterschutzvereins beruhe.

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Veröffentlicht am: 26. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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