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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt eines seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

Kindesunterhalt: Erhöhter Selbstbehalt für Großeltern, die für ihre Enkel zahlen müssen

Der BGH (Aktenzeichen XII ZS 35/04) hat entschieden, dass sich Großeltern, die auf Kindesunterhalt für ihre Enkel in Anspruch genommen werden, auf erhöhte Selbstbehaltsbeträge berufen können, wie sie auch im Rahmen des Elternunterhalts gelten.

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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Freistellung in Altersteilzeit ist karriereschädlich

Der 5. Senat des OVG Lüneburg hat sich nach seiner Entscheidung vom 29. September 2005 – 5 ME 203/05 – mit Beschluss vom 18.10.2006 – 5 ME 232/06 – erneut mit der Frage beschäftigt, ob sich der Umstand, daß sich ein Beamter in Altersteilzeit befindet, negativ im Hinblick auf seine Eignung in einem Bewerberverfahren um …

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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Ist § 2 Absatz 4 AGG europarechtswidrig?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat in den vergangenen Monaten für viele Diskussionen gesorgt. Auch zwei Monate nach seinem Inkrafttreten hat sich daran nichts geändert. Während die Bundesregierung schon die ersten Änderungen und Nachbesserungen am Gesetzeswortlaut plant (juracity.blog berichtete), rückt die Vorschrift des § 2 Abs. 4 AGG immer mehr in den Vordergrund.

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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Schadenersatzanspruch gegen Airline wegen storniertem Rückflug

Mit Urteil vom 21.02.2006 – Aktenzeichen 31 C 2972/05 – entschied das Amtsgericht Frankfurt, dass eine Fluggesellschaft, die den Rückflug einfach storniert, da der Passagier den Hinflug nicht angetreten hat, Schadensersatz leisten muss. Die klagende Firma hatte für den Geschäftsführer und drei weitere Mitarbeiter einen Hin – und Rückflug von München nach Paris bei der …

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Veröffentlicht am: 24. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Konfirmationskosten sind kein unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf

Der BGH (Aktenzeichen XII ZR 4/04) hat im Jahr 2006 entschieden, dass Kosten für eine Konfirmation keinen unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf darstellen und daher nicht zusätzlich zu dem laufenden Kindesunterhalt geltend gemacht werden können.

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Veröffentlicht am: 24. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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