Nach den Planungen des Gesetzgebers sollen durch eine Änderung der Verbraucherinsolvenzordnung die ohnehin schon chronisch überlasteten Gerichtsvollzieher künftig in die Bearbeitung von Verbraucherinsolvenzen einbezogen werden. Der Entwurf will die Gerichtsvollzieher in die Aufbereitung der schuldnerischen Unterlagen
einbeziehen (§ 289 a Abs. 3 Satz 1 InsO – E). Der Verband der Insolvenzverwalter warnt davor, dass dieses Vorhaben verstärkt zu Unternehmensinsolvenzen führen werde, da die bereits unzumutbare Bearbeitungsdauer bei titulierten Forderungen immer länger werde. Für viele Unternehmen käme die Vollstreckung zu spät.

Die Stellungnahme des VDI zum Gesetzesvorhaben finden Sie als PDF hier >>>

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
www.insolvenzarbeitsrecht.de

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.