Das OLG Brandenburg (Aktenzeichen 10 UF 91/05) hat entschieden, dass ein Kindesvater für das Kind keinen Unterhalt zahlen muss, wenn die Kindesmutter, bei der das Kind lebt, ein mehr als doppelt so hohes Einkommen hat wie der Kindesvater.

Zudem urteilte das Gericht, dass beide Elternteile für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlen müssen, wenn zwischen dem Einkommen des Kindesvaters und dem Einkommen der das Kind betreuenden Kindesmutter ein erhebliches Ungleichgewicht besteht. Ein erhebliches Ungleichgewicht ist jedenfalls anzunehmen, wenn die Einkünfte der Kindesmutter fast doppelt so hoch sind wie die des Kindesvaters.

Eva Gerz
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwälte Felser

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