Am 12.09.2006 fand auf Einladung der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) Rhein-Erft-Kreis im Schulzentrum Kerpen-Horrem ein Vortrag zu dem Thema „Krankheit und Kündigung“ statt. Referent dieses Vortrages, den ca. 70 Interessierte besuchten, war Rechtsanwalt Hartmann aus der Kanzlei Rechtsanwälte Felser in Brühl.

Die kurze Einleitung zeigte die Auswirkungen und Entwicklungen der krankheitsbedingten Fehlzeiten in den letzten Jahren auf und erläuterte zunächst die Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes. Anschließend befasste sich der Vortrag schwerpunktmäßig mit der Krankheit als Grund für den Ausspruch einer personenbedingten Kündigung. Dabei wurde detailliert auf die vier Grundtypen der krankheitsbedingten Kündigung – Langzeiterkrankungen, häufige Kurzerkrankungen, krankheitsbedingte Minderleistung und dauernde Leistungsunfähigkeit wegen Krankheit – eingegangen. Ebenfalls thematisiert wurde der Bereich „Alkohol und Sucht“ als Grund für den Ausspruch einer personenbedingten Kündigung.

Besonderes Augenmerk wurde auf die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu der Thematik „Krankheit und Kündigung“ gelegt. Es wurden die Anforderungen, die das Bundesarbeitsgericht an den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung stellt (sog. 3-Stufenprüfung), ausführlich dargestellt. Die verschiedenen Typen der krankheitsbedingten Kündigung wurden den Zuhörern durch aktuelle Urteile sowie verschiedene Fälle aus der täglichen Praxis näher gebracht.

Um das Thema „Krankheit und Kündigung“ umfassend zu besprechen, wurden abschließend noch einige Ausführungen zu dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung unter den Gesichtspunkten „Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit“, „Genesungswidriges Verhalten“ und „Angekündigtes Krankwerden“ gemacht.

Im Anschluss an den Vortrag bestand die Möglichkeit, Fragen zu dem Thema des Vortrages an den Referenten zu stellen und in eine Diskussion einzusteigen. Im Rahmen dieser lebhaften Diskussion kamen insbesondere Nachfragen zu den allgemeinen Voraussetzungen des Kündigungsschutzes, zu den strengen Anforderungen an das Merkmal „negative Gesundheitsprognose“, zu dem Bereich „Kündigung als letztes Mittel“ und zu dem Thema „Angekündigtes Krankwerden“ auf.

Zum Thema siehe auch unsere Blogbeiträge „Kündigung wegen unterdurchschnittlicher Leistung: Low Performer„, „Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien: was der Arzt beim gelben Schein berücksichtigen muss“ und „Gelber Schein vom Hausarzt gegen Gesundschreibung vom MdK – wer hat recht?

Mehr zum Thema Kündigung und Kündigungsschutzklage bei Kündigung.de (empfohlen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB Köln), Vereinigter Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), Süddeutscher Zeitung, “Freundin” und andere

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