Im US-Bundesstaat Ohio hatte der Vorsitzende Richter den Geschworenen bei der Beratung das Rauchen verboten. Der zum Tode verurteilte war wegen Mordes an seiner Ex-Freundin angeklagt. Unter anderem, weil die Geschworenen aufgrund des Nikotin-Entzugs körperlich und psychisch gestresst gewesen seien, hatte er Berufung gegen den Schuldspruch eingelegt.

Die Geschworenen hatten (nur) sechs Stunden beraten und den Angeklagten in allen Punkten für schuldig befunden, die Einigung auf das Todesurteil war nach nur weiteren drei Stunden gefallen.

Der Antrag dürfte indes kaum Erfolg haben, da die Verteidigung dem Rauchverbot zugestimmt hatte.

Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
Schlegelmilch Kremer Frings
www.skflegal.de

1 Kommentar

  1. RA Felser
    8. August 2006 18:37

    Na, der hat aber Glück gehabt, dass die ihn nicht noch strenger bestraft haben. Man weiss doch, wozu Nikotin Menschen bringt 😉