so der für das Reiserecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs in einem heute verkündeten Urteil (BGH vom 25.4.2006 – X ZR 198/04). In dem entschiedenen Fall hatte ein Reisebüro Pauschalurlauber nicht auf die Pflicht zur Vorlage eines Reisepasses bei der Einreise nach Bulgarien hingewiesen. Nach Meinung des BGH hätte dies allerdings der Reiseveranstalter tun müssen; der war aber nicht verklagt. Deswegen dürfte es sich möglicherweise um einen Fall der Anwaltshaftung handeln …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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