Das Recht der Befristung von Arbeitsverträgen u.a. mit Wissenschaftlern und studentischen Hilfskräften an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist novelliert worden. Am 18.4.2007 ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) in Kraft getreten. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann danach leichter abgeschlossen werden. Das neue Recht gilt nur für das die Indianer, nicht aber für Professorinnen und Professoren. Studentische Hilfskräfte und wissenschaftliche Hilfskräfte sind von der Neuregelung des Befristungsrechts an Hochschulen und Forschungseinrichtungen betroffen. Weiterführende Informationen findet man auf der Seite www.wissenschaftszeitvertragsgesetz.de.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt