Die Dopinggeständnisse der früheren Telekom-Profis Dietz, Bölts, Henn und der früheren Teamärzte Heinrich und Schmid in den letzten drei Tagen werden vermutlich in wenigen Minuten angereichert durch eine weitere Beichte des Ex-Profis und heutigen T-Mobile-Team-Managers Rolf Aldag.

Auch der frühere Renstallbetrieber Walter Godefroot wurde sowohl durch den Ex-Betreuer Jeff D`Hont und eine womöglich entfremdete Interviewpassage während des Talks zwischen Bert Dietz und Reinhold Beckmann schwer belastet.

Jan Ullrich, Steffen Wesemann, Erik Zabel, Jens Heppner und auch der Betreiber des Team Telekom-Nachfolgers Team T-Mobile, Olaf Ludwig schweigen sich weiter aus oder verneinen Dopingpraktiken.

Für Jan Ullrich können die Geständnisse aber in Bezug auf ein gegen ihn laufendes strafrechtliche Ermittlungsverfahren entlastende Wirkung haben: Die Bielefelder Proffessorin Britta Bannenberg hatte die einstige Lichtgestalt der deutschen Radszene bei der Bonner Staatsanwaltschaft wegen seiner Verwicklungen in die spanische Operation Puerto wegen Betrugs zu Lasten seines letzten Arbeitgebers, der Olaf Ludwig Cycling GmbH, angezeigt.

Jetzt setzt Betrug aber eine Täuschungshandlung und einen hierdurch bedingten Irrtum des Verfügenden voraus. blog.juracity.de hat schon darüber berichtet, daß dies im Zusammenhang mit Doping im Radsport von Experten als durchaus problematisch bewertet wird. Sollte Godefroot – wie kolportiert – tatsächlich an dem „Vertrieb“ von Doping-Mitteln aktiv beteiligt gewesen sein, dürfte er als Arbeitgeber keinem Irrtum unterlegen sein. Meines Erachtens käme es nicht einmal darauf an, ob er Jan Ullrich selbst Mittel verschafft oder von dessen etwaigen Manipulationen Kenntnis hatte, weil er allein aus dem Umstand, daß andere Fahrer nur unter Zurhilfenahme unerlaubter Mittel bestehen konnten, wohl nicht ernsthaft darauf vertraut haben dürfte, daß dies bei dem Ex-Star anders ist oder war. Betrug zu seinen Lasten käme dann nicht in Betracht.

Fraglich ist, was der spätere Arbeitgeber Olaf Ludwig wußte. Es dürfte aber höchst unwahrscheinlich sein, daß die Dopingpraktiken Ende der Neunziger Jahre wieder eingestellt wurden. Immerhin habe man damit nach Aussage der Fahrer 1996 angefangen , um die „Nachteile“ gegenüber anderen Teams auszugleichen und weiteres Sponsoring zu erwirken. Der interessierte Radsportfan wird allerdings kaum feststellen können, daß mit dem neuen Jahrtausend ein spürbarer Leistungsabfall beim Team zu verzeichnen gewesen wäre.

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Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

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2 Kommentare

  1. RA Hartmann
    24. Mai 2007 16:30

    Auch die StA Bonn scheint dieser Ansicht zu sein und überlegt, ob sie sich vielleicht auf diesem Weg von dem Verfahren „trennen“ kann (siehe Beitrag unter http://sport.ard.de/sp/radsport/news200705/24/ullrich_pruefung.jhtml)