„Kein Problem“, „Das ist unser Spezialgebiet“, „Gegen den Kollegen gewinne ich alles“, „Da habe ich erst vorgestern am Landgericht praktisch eine Parallelsache gewonnen“ und ähnliche Sprüche werden vor allem den „Alleskönnern“ unter den Anwälten nachgesagt. Wenn man dann doch verliert, relativiert die Lebensweisheit „Vor Gericht und auf hoher See …“ dann alle vorherigen Versprechen.

Oder der Richter, der schon immer gegen die höheren Instanzen entschieden hat. Und wenn der Mandant ehrlich ist: Im Grunde hat er das gerne gehört, am Anfang. Gut, gewonnen wäre auch schön gewesen, aber wo sich der Anwalt doch in der Verhandlung so toll eingesetzt hat („Hohes Gericht, es mag ja sein, die zitierten Urteile, aber die Gerechtigkeit steht doch über allem …“). Bei manchem stellt sich allerdings kein Wohlgefühl ein. Zu Recht, denn der mandatierte Anwalt muss die Prozessaussichten realistisch darstellen. Auch wenn er selbst, gut begründet, die Prozessaussichten für gut hält, muss er auf verbleibende Risiken hinweisen. Sonst kann der Mandant auf der Grundlage des Anwaltsvertrags mit unnötigen Kosten aufrechnen.

Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht Koblenz (12 U 315/05) weist das Redaktionsbüro Biallo.de in seinem neuen Newsletter hin.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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