Ich habe doch keinen Vertrag geschlossen, wenden immer mehr Verbraucher ein, wenn insbesondere Mobilfunk- und Festnetzanbieter Verträge behaupten und Forderungen geltend machen. Und sie versuchen es immer häufiger:

Heute am frühen Morgen ruft mich mein Handyanbieter T-Mobile an und fragt mich unverständliche Dinge über eine angebliche Datenschutzerklärung. Nebenbei erfahre ich, dass es für mich doch viel viel günstigere Tarife gäbe. Davon wollte ich gar nichts hören und erwarte dennoch die spätere Behauptung, ich hätte einem Tarifwechsel zugestimmt; habe ich aber nicht.

Und immer häufiger habe ich Mandanten, die über ungebetene Anrufe, behauptete Vertragsabschlüsse und dreiste Vertriebsformen insbesondere von Mobilfunkanbietern und Internetdienstleistern berichten und um anwaltlichen Rat fragen. Auch im Netz sind immer öfter verzweifelte Erfahrungsberichte zu finden. So wird auf der Hausfrauenseite berichtet, dass base und e-plus Verträge behaupten, nur kostenpflichtig telefonisch erreichbar sind und jede Protestpost der empörten telefonisch angeblich geköderten Kunden unbeantwortet lassen. Und als Gipfel werden die vermeintlichen Kunden trotz streitiger Forderungen der Schufa als Zahlungsunwillige bzw. – unfähige gemeldet. Für die „Kunden“ ist dies alles nur mit Ärger und Aufwand verbunden.

Wie n-tv meldet haben sich jetzt die Verbraucherschützer zu Wort gemeldet. Sie erwarten von der Regierung ein strikteres und vor allem effektiveres Vorgehen gegen ungebetene Anrufe.

Geändert werden muss auch das Widerrufsrecht. Denn bisher können zum Beispiel Festnetzanbieter, die nach einem Köderanruf gleich auf ihr Netz umschalten, sich darauf berufen, die Leistung bereits erbracht zu haben und einen unwiderruflichen Vertrag geschlossen zu haben.

Fazit: Am besten sofort auflegen und sich an die Verbraucherschützer wenden. Sollte dennoch ein Anbieter einen Vertragschluss behaupten, hilft Ihnen auch ein entsprechend qualizifierter Rechtsanwalt gerne weiter.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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