Nach dem gescheiterten Rauchverbot in Kneipen und Restaurants droht jetzt nach Plänen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung auch das Aus für Glimmstengel am Lenkrad. Das mobiltelefonieren ist ja bereits verboten und führt neben Geldbuße zu Punkten im Verkehrszentralregister. Zugegeben – entweder treffe ich den Aschenbecher nicht, oder treffe diesen zielgenau und bin vom plötzlichen Bremsmanöver des Vordermannes umso überraschter.
Daher ist das Telefonieren am Steuer ja auch verboten, wenn man hierzu auf der Tastatur ‚rumdrückt, oder den Hörer, bzw. das Gerät in die Hand nehmen muß.

Ich hab‘ dann schon mal die Freiraucheinrichtung geordert…

Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
SKFH – Schlegelmilch Kremer Frings Hellmig
www.skfh.eu

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