Arbeitstag, Werktag, Kalendertag bei Fristen im Arbeitsrecht, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit

Im Arbeitsrecht spielen sowohl Arbeitstag, Werktag und Kalendertag bei Fristen eine Rolle.

Wenn eine Frist eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen nennt, wird es schwierig, weil die Frage, wieviele Arbeitstage eine Woche hat, schon davon abhängt, ob im Betrieb grundsätzlich eine Fünf- oder Sechstagewoche oder gar Arbeit rund um die Uhr maßgeblich ist. ZUm Glück spielen solche Fristen für Arbeitnehmer selten eine Rolle, verbreitet sind Fristen mit einer bestimmten Zahl von Arbeitstagen im Personalvertretungsrecht (Mitbestimmung im öffentlichen Dienst).

Einfach ist nur die Frage zu beantworten, wie Werktage bei einer Frist zu berechnen sind: Nämlich alle Tage von Montag bis einschließlich Samstag sind Werktag. Auch der Samstag ist also ein Werktag (wenn er ausnahmsweise kein Feiertag ist …) und mitzuzählen. Denn in § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) heißt es:

Ein Werktag sind „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

Wenn eine Frist offenlässt, welche Art des Tages für die Berechnung maßgeblich sein soll, ist im Zweifel der Kalendertag gemeint. Jeder Tag ist Kalendertag, so dass alle sieben Tage der Woche dabei zu berücksichtigen sind.

Bei Krankheit kann es sogar zur Abmahnung führen, wenn man Arbeitstag und Kalendertag verwechselt, was übrigens oft passiert.

So heißt es in § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz:

„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“

Kalendertage! Wird man also Freitag krank, muß am vierten Kalendertag der Krankheit die ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, also am Montag, dem ersten Arbeitstag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit (bei einer 5-Tage-Woche).

Versäumt man eine Frist, kann dies schlimme Folgen haben, z.B. den unwiderbringlichen Verlust von Rechtsansprüchen. Zum Glück sehen die Gesetze im Arbeitsrecht meistens Wochen oder Montagsfristen vor. Die sind zwar nicht leichter zu berechnen, aber immerhin eindeutig definiert.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Interessante Rechtsirrtümer rund um die Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Job finden Sie auf unserem entsprechenden Blogbeitrag. Dort finden Sie auch die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien, Informationen zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und einiges mehr.

 

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