Auch Lehrer müssen sich von Schülern öffentlich benoten lassen. Das Landgericht Köln (Az.: 28 0 263/07) hat heute eine einstweilige Verfügung wieder aufgehoben ( juracity berichtete bereits), durch welche den Betreibern der Internetseite www.spickmich.de verboten worden war, dort Daten über eine Lehrerin aus Moers zu veröffentlichen. Dies berichtet das Internetjournal MIR unter Berufung auf eine Pressemitteilung des Gerichts.
Diese Internetseite ermöglicht es Schülern ihre Lehrer in bestimmten Kategorien, wie „sexy“, „cool und witzig“, „beliebt“, „faire Noten“,“ guter Unterricht“ etc. zu benoten. Als Noten steht das Spektrum von 1 – 6 zur Verfügung; eben wie es die Schüler auch erleben müssen. Die Klägerin war dort mit Namen und Angabe der Schule benotet worden. Allerdings mit einem Notenschnitt von 4,3. Die Möglichkeit auch Zitate der Lehrerin auf die Seite einzustellen war noch nicht genutzt worden.
Die Lehrerin begehrte Unterlassung, weil sie ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt sah und von Schmähkritik ihrer Person ausging.
Dem ist die Kammer heute nicht gefolgt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin sei schon deshalb nicht verletzt, weil die veröffentlichten persönlichen Daten ohnehin von jedermann aus der Homepage der Schule ersichtlich seien. Dort seien sie mit Einverständnis der Klägerin veröffentlicht worden. Zudem seien die Daten inhaltlich zutreffend, ihre Veröffentlichung auch deshalb für die Klägerin nicht nachteilig. Ein Nachteil ergebe sich auch nicht, wenn man den Zusammenhang der Veröffentlichung der Daten mit den Benotungen in den einzelnen Kategorien berücksichtige, da letztere vom Grundrecht auf Meinungsäußerung umfasst und damit gleichfalls zulässig sei. Es handele sich insoweit nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Werturteile, die zulässig seien, weil sie die Grenze zur unsachlichen Schmähkritik nicht überschritten, so MIR.
Auch die Formulierungen wie „sexy“ und „cool“ hat das Landgericht nicht beanstandet. Dabei kommt es nach Auffassung der Richter auch nicht darauf an, ob andere Personen diese Bewertung für falsch oder ungerecht halten.
Da werden sich sicherlich manche Lehrer nun zweimal überlegen, wie sie ihren Schülern gegenübertreten wollen. Denn später können es alle genau nachlesen.
Sofern Zitate eingestellt werden, sollten diese aber zutreffend sein und keine Schmähkritik enthalten. Andernfalls sieht das Landgericht die Betreiber des Forums in der Haftung.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht