in dem leider nur kostenpflichtig im Internet lesbaren Artikel „Bescheid wissen, Nachteile vermeiden: Kündigung aus Altersgründen gesetzeswidrig. Mit 65 Jahren gibt es keine Pflicht zur Rente. Arbeitsverträge können aber bis Erreichen des Ruhestands befristet werden / Lebensalter bei Sozialauswahl irrelevant“ zum aktuellen Thema Altersgrenze. Auf www.kuendigung.de können die im Artikel zitierten Urteile des BAG, LAG Düsseldorf und ArbG Paderborn im Volltext heruntergeladen werden. Für den am 24.10.2006 veröffentlichten Beitrag wurde JuracityBlogger RA Michael Felser ebenfalls interviewt. Die Süddeutsche hat www.kuendigung.de schon einmal empfohlen, ebenso wie DGB, Verdi und andere. JuracityBlog hat zu dem Thema „Altersgrenze“ übrigens bereits mehrere Beiträge gebracht (zu den Beiträgen).
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- 26. Oktober 2006
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Verfasst von: RA Felser
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