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Anwaltskosten, Prozesskosten & Gerichtskosten

 

Anwaltskosten, Prozesskosten & Gerichtskosten

 

Anwaltskosten


Anwalt ist teuer, glauben viele Rechtssuchende. Viele Mandanten fragen daher unsere Mitarbeiterinnen am Telefon, „was kostet eine Rechtsberatung“ oder „was kostet mich die Scheidung“. Leider lässt sich diese Frage nur in seltenen Ausnahmefällen seriös beantworten, weil die gesetzliche Gebührenordnung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) streitwertabhängige Gebühren vorsieht und der Streitwert sich im Laufe des Mandats – auch durch das unsererseits nicht beeinflussbare Verhalten der Gegenseite – verändern kann. Außerdem hängt es ja gerade von einer klugen und umsichtigen Beratung ab, was man nun gerichtlich geltend macht und was man besser lässt. Denn am Anfang jeder seriösen Beratung steht, herauszufinden, was Sie als Mandant wollen und wie das am besten und kostengünstigsten erreicht werden kann. Der (Anfangs-) Streitwert einer gerichtlichen Verfolgung kann daher erst nach der Beratung ermittelt werden. Aber auch die Kosten der Beratung können nicht sicher vorausgesagt werden, weil unsere freundlichen Rechtsanwaltsfachangestellten und selbst unsere Rechtsanwälte nicht vorhersehen können, was alles genau Gegenstand der Beratung sein wird. Der Mandant leider meistens auch nicht.

Am besten lässt sich das mit dem Besuch in einem Restaurant vergleichen. Wenn Sie dort anrufen und fragen: „Was kostet es, bei Ihnen zu essen?“ wird man Ihnen auch nur antworten können: „Das kommt darauf an, was und wie viel Sie essen und was und wie viel Sie trinken werden.“

Erst wenn Sie aus der Speisekarte gewählt haben, steht der Preis fest. Wenn es bei der Flasche Wasser bleibt ;-).

Wie im Restaurant stellen sich die Kosten auch beim Anwalt erst im Verlaufe des Besuches heraus. Eines ist aber bei den Anwälten sicherer als im Restaurant: anders als noch vor wenigen Jahren, als es keine „Erstberatung“ gab, kostet eine erste Beratung beim Anwalt heute maximal 190 € zzgl. Mwst. und u.U. der Telekommunikationspauschale von 20 €. Egal wie hoch der Streitwert ist. Sie können also beruhigt alles fragen, ohne Angst haben zu müssen, dass jede neue Frage den Streitwert in die Höhe treibt. Im Restaurant gibt es dagegen keine „Deckelung“. Bezahlt werden muss, was gegessen wird. Die Erstberatungsgebühr ist daher ein bisschen so etwas wie die „all you can eat“-Lösung.

Früher dagegen erhielten Ratsuchende, die mit Trennungsabsichten zum Anwalt gingen, wegen der vielen Streitgegenstände, die in der Beratung erörtert werden (Trennungsunterhalt, Scheidungsvoraussetzungen, Zugewinnausgleich, Sorgerecht etc.) Rechnungen in vierstelliger Höhe, häufig nach einer Beratung, die nicht einmal eine Stunde dauerte. Die im Verbraucherinteresse eingeführte „Deckelung“ der Beratungsgebühr auf 190 € netto ist daher schon eine gravierende Verbesserung im Interesse der Mandanten. Liegt der Streitwert also über 7000 € (wie bei Kündigungen und Scheidungen so gut wie immer), werden die eigentlich höheren Anwaltsgebühren bei 190 € gekappt. Liegt der Streitwert unter 7000 €, liegen auch die Beratungsgebühren unter 190 €. Trotzdem finden viele, auch dass sei noch zuviel. Sie gehen deswegen lieber zur Franchisekanzlei, in der junge Anwälte als Franchisenehmer versuchen, sich ein Stück vom Kuchen des Beratungsmarktes abzuschneiden, indem wie beim Friseur eine Preisliste mit Preisspannen ausgehängt wird. Zwei Gefahren lauern dort:

(1) Wie beim Friseur kann die Rechnung nachher aber höher ausfallen, nämlich dann, wenn man doch die Wäsche und das Fönen nimmt oder andere Leistungen in Anspruch nimmt. Wer einmal gebaut hat, weiß, dass der Bauherr gerade vom günstigsten Anbieter später bei jeder Zusatzleistung richtig zur Kasse gebeten wird.

(2) Die meisten Ratsuchenden denken, dass diese Kanzleien grundsätzlich günstiger sind als normale Kanzleien. Das ist ein fataler Irrtum, denn abgesehen von der günstigen Pauschale für die Erstberatung, die ausschließlich zum Anlocken lukrativer Mandate dient, nehmen Franchisekanzleien für die gerichtliche Vertretung die gleichen Gebühren wie alle anderen Anwälte auch, weil dies gesetzlich so vorgeschrieben ist.

Das Landgericht Duisburg (Landgericht Duisburg vom 12.7.2005 – 24 O 183/05) hat daher kürzlich eine „Preisliste“ einer Filialkanzlei als „unlauter“, „irreführend“ und „Lockangebot“ bezeichnet und dies sehr nachvollziehbar begründet.

Fazit: Für eine Zweitmeinung haben die jungen Anwälte aus Franchisekanzleien nicht die nötige Erfahrung. Auch Patienten gehen für Zweitmeinungen – gut beraten - zum Spezialisten. Wenn man sich dort eine Beratung holt, muss man außerdem damit rechnen, dass die Tendenz der Beratung immer zur Klage geht, denn n u r dann lohnt sich die Beratung für den Franchiseanwalt. Geht es nämlich vor Gericht oder muss ein Schreiben gefertigt werden, rechnet das auch der Franchiseanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Das Lockangebot wird dann zur Gebührenfalle. Bei Anwälten, die die normale Erstberatungsgebühr nehmen, ist diese Gefahr dagegen gering, denn die Erstberatungsgebühr deckt jedenfalls die normalen Kosten.

Tipp: An den Anwaltsgebühren kann daher nicht wirklich gespart werden. Billiger wird teuer. Keine Gebührenordnung und kein Gericht verbietet allerdings, dass Sie zu den gesetzlichen Gebühren einen hochqualifizierten Spezialisten auswählen. Denn der „Wald-,Feld-, Wiesenanwalt“ rechnet genauso ab wie unsere Fachanwälte und andere Fachanwälte und Spezialisten. Hier können Sie wirklich sparen, denn um beim Restaurantvergleich zu bleiben: Im feinen Ristorante sind die Preise nicht genauso günstig wie in der Pizzeria um die Ecke. Das ist bei Anwälten anders, dort sind die gesetzlichen Gebühren gleich. Selbst schuld, wer bei gleichen Preisen bei der Anwaltssuche zum „angeblichen“ Alleskönner geht, oder? Und noch etwas: Anwaltskosten sind steuerlich absetzbar. Mehr als 60 % aller Haushalte haben eine Rechtschutzversicherung. Diese übernimmt die gesetzlichen Gebühren entsprechend den Vertragsbedingungen.
 

Autor: Rechtsanwalt Michael W. Felser [mehr zum Autor ...]

 

Lesen Sie jetzt auch: "Mit der Kündigung zum Scheidungsanwalt?" von Rechtsanwalt Michael W. Felser [mehr hier ...]

 

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