Platzangst kann in Extremfällen zu einer erheblichen Gesundheitsgefährdung führen. Der Arbeitgeber sollte dann entsprechend tätig werden; insbesondere dann, wenn die Platzangst mehrfach ärztlich nachgewiesen worden und Grund einer Schwerbehinderung ist. Macht er das nicht, sind die Arbeitsgerichte zu befassen. Geklagt wird auf die Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes. Vor dem Arbeitsgericht in Bonn wird derzeit ein solcher Prozess gegen ein Ministerium geführt. Die Klägerin begehrt auch Schmerzensgeld Am 11.11.2008 fand die Güteverhandlung statt. Der Express berichtete ausführlich.
Im Prozess geht es auch um Mobbing im Ministerium. Im Gütetermin konnte keine Einigung erzielt werden. Im Januar ist Kammertermin. Über den Fortgang werden wir berichten.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht