das legt jedenfalls ein Artikel aus der Zeitschrift „Impulse“ nahe. Nachdem u.a. die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz (in China ist gerade eins erlassen worden, in der DDR gab es das Arbeitsgesetzbuch) gefordert hat und auch Arbeitsminister Olaf Scholz beigesprungen ist, scheinen sich die betroffenen Lager bei dem Thema wieder in die Gräben zu begeben. Die Gewerkschaften haben entdeckt, dass der Entwurf der Kölner Professoren Preis und Henssler, in dem alle Arbeitsgesetze zusammengefasst sind, nicht wenige Verschlechterungen enthält (so soll der Schutz vor Kündigung auf drei Paragraphen reduziert werden). Die Arbeitgeber befürchten, damit auf Jahre die Türe für Veränderungen zuzuschlagen. Während der DGB ein Arbeitsvertragsgesetzbuch jedenfalls nicht auf der Basis des vorliegenden Entwurfes will, pokern die Arbeitgeber auf einen Machtwechsel 2009. So wird es wohl doch erst einmal nichts mit dem großen Wurf im Arbeitsrecht.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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