“Betriebsgeheimnisse – was im Schadenfall droht”, titelt die Männerzeitschrift “Men´s Health” in der Maiausgabe. Im Beitrag geht es darum, was man aus dem Job zu Hause und bei anderen erzählen darf (Klatsch und Tratsch) und was nicht (Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse) und was passiert, wenn man gegen die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht verstösst (Vertragsstrafe, Abmahnung, Kündigung, Schadensersatz, Strafanzeige). Im Zweifel gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Oder wie der Lateiner sagt: “Si tacuisse …”
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- 18. April 2007
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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