Des deutschen vielfliegenden Mananger liebstes Kind waren die Bonusmeilen, könnte man nach dem Urteil des BAG vom 11.4.2006 meinen. In einem heute erschienenen Artikel der Welt am Sonntag wird vor allem die betriebliche Praxis gut beleuchtet. Danach dürfte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts die befürchtete Unruhe in deutschen Unternehmen nicht auslösen. In vielen Unternehmen war das Problem bekannt und frühzeitig im Zusammenspiel mit den Arbeitnehmervertretungen Lösungen zugeführt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
Arbeitsvertrag.de

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