Der neue Referentenentwurf zur Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts liegt vor. Er sieht vor allem höhere Freibeträge vor. Diese sollen für Ehegatten, Kinder und eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Ehegatten wie auch eingetragene Lebenspartner sollen künftig € 500.000,00, Kinder € 400.000,00

und Enkelkinder € 200.000,00 steuerfrei erhalten können.

Aber Tücken lauern im Detail. Nur Erben, nicht aber Beschenkte sollen für Erbfälle, die zwischen dem 01.01.2007 und der Geltung des neuen Rechts eintreten zwischen jetzigen Recht und dem neuen Recht wählen dürfen. Schenkungen nach altem Recht sind daher bald nicht möglich. Und da sich durch die Reform auch manches verschlechtert, etwa die Steuerklassen, kann Handlungsbedarf bestehen.

Wer also eine Schenkung beabsichtigt, sollte sich derzeit gut von einem im Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten lassen.

Viele weitere Informationen und unsere Experten zur Reform finden Sie unter Erbschaftssteuerreform.de.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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