Diese Frage stellen sich viele Ex-Partner während der Ferienzeit. Häufig gibt es in der Praxis umgangsrechtliche Regelungen, die zwar ein periodisches Umgangsrecht, etwa alle 14 Tage während des Wochenendes, beinhalten, jedoch keine Ferienregelung treffen. Da stellt sich die Frage, ob das auch in den Ferien gilt. Das würde bedeuten, dass der der betreuende Elternteil mit den Kindern nur in Kurzurlaub fahren dürfte, weil während einer längeren, bspw. Dreiwöchigen Urlaubsreise der umgangsberechtigte Elternteil sein Umgangsrecht nicht wahrnehmen könnte. Es würde allerdings nicht dem Kindeswohl entsprechen, wenn wegen des periodischen Umgangsrechts Ferienurlaube unterbleiben müßten. Umgekehrt sind aber auch dem Umgangsberechtigten über das regelmäßige Umgangsrecht hinaus Ferienaufenthalte mit dem Kind zuzubilligen, sofern dies dem Wohl des Kindes entspricht. Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollten die Eltern frühzeitig ihre Urlaubsplanungen miteinander abstimmen
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- 14. April 2001
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Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt eines seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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