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Auch
Richter sind Menschen, die bisweilen etwas
zu staunen oder zu lachen haben.
Verkneifen müssen sie sich jedoch ein
Grinsen, wenn Verhandlungen anstehen, in
denen die Themen der Parteien eigentlich
"zum Schießen" wären. Eine
Auswahl kurioser Entscheidungen aus dem
Jahr 2000:
Partnerin
nicht zu heftig schleudern:
Wirbelt ein Hochzeitsgast eine
Tanzpartnerin gegen ihren Willen so stark
über das Parkett, dass beide aus einem
Fenster stürzen, so muss der Tänzer
sowohl für die Behandlungskosten der Frau
aufkommen, als auch Schmerzensgeld zahlen
(Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg,
6 U 262/98).
Hypnotiseur
muss "Fangnetze" installieren:
Ein Hypnotiseur muss Schadensersatz
leisten, wenn er im Rahmen einer
Bühnenshow eine Zuschauerin so wirksam in
Trance versetzt, dass die Frau "steif
wie ein Brett" ohne jede
Abwehrbewegung nach vorne auf den
Steinfußboden aufschlägt. Für ihre
Verletzungen erhielt sie 4300 DM an
Schmerzensgeld. Der Hypnotiseur hätte
wirksamere Vorkehrungen treffen müssen,
um einen solchen Vorfall zu vermeiden
(Amtsgericht Schwabach, I C 300/97).
Auch
wortloser Anwalt darf fürs Sprechen
berechnen:
Auch ein Anwalt, der an einem
Gerichtsverfahren "wortlos"
teilnimmt, weil er, wie er sagt,
"nichts zu sagen hat" oder sein
Eingreifen nicht erforderlich war -, darf
seinem Mandanten eine
"Erörterungsgebühr" berechnen
(Saarländisches Oberlandesgericht, 6 W
63/00-19).
Besen
und Schrubber gehören nicht in die Zelle:
Strafgefangene können von der
Anstaltsleitung nicht verlangen, dass
ihnen ein Stielbesen und ein Schrubber als
"Grundausstattung" ihrer
Haftzelle zur Verfügung gestellt werden.
Eine "Analyse von Ausbrüchen und
Ausbruchsversuchen aus Haftanstalten"
hat ergeben, dass die Stiele solcher
Reinigungsgeräte häufig als Hilfsmittel
zur Flucht verwendet werden. Gefangene
können sich jedoch Besen bei Bedarf holen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, 2 Ws
152/00).
Angstzustände
bringen kein Schmerzensgeld:
Hat ein Urlauber wegen eines am Ort
wütenden Hurrikans Angstzustände, so
kann er vom Reiseveranstalter kein
Schmerzensgeld verlangen, weil er sich des
"allgemeinen Lebensrisikos" an
einem Ferienziel, wo häufiger solche
Stürme auftreten, bewusst sein muss
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 16 U
227/99).
Beim
Auszug vermieterfreundlich renovieren:
Hat ein Mieter beim Auszug die Wohnung zu
renovieren, so darf er beim Streichen der
Tapeten keine Farben verwenden, die die
"allgemeinen Geschmacksgrenzen
überschreiten" (hier türkis, lila,
schwarz und rot), sondern muss mit
normalen Farben arbeiten, die dem
Vermieter die Möglichkeit geben, die
Wohnung problemlos weiterzuvermieten
(Landgericht Berlin, 64 S 213/94)
Ein
Junge darf auch "Birkenfeld"
heißen:
Eltern dürfen ihrem Jungen den Vornamen
"Birkenfeld" geben, wenn ein
zweiter Name angefügt ist, der das
Geschlecht erkennen lässt. Hier setzte
sich eine Mutter mit dem Mädchennamen
Birkenfeld gegen den Standesbeamten durch
und verwies auf den vorher schon erlaubten
Namen "Garfield"
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 20 W
190/94).
"Sekundenschlaf"
bringt keine neue Verhandlung: Will
ein Steuerzahler eine Wiederholung seines
Verfahrens erreichen, weil ein Richter
"zwar anwesend gewesen" sei,
"aber der Verhandlung wegen
Übermüdung" nicht habe folgen
können, so muss er dafür "konkrete
Tatsachen" vorweisen. Die Behauptung,
ein Richter habe "teilnahmslos
gewirkt" oder sei in einen
"Sekundenschlaf” gefallen, reicht
nicht aus (Bundesfinanzhof, VII R 88/ 99).
Erst
bremsen, dann die Kaffeekanne retten:
Rutscht eine Kaffeekanne vom Beifahrersitz
eines Pkw unter das Bremspedal und
versucht der Autofahrer, den Behälter
während der Fahrt heraufzuholen, was mit
einem Unfall endet, so hat er wegen grober
Fahrlässigkeit keinen Anspruch aus seiner
Vollkaskoversicherung. Er hätte
zurückschalten und dann die Handbremse
betätigen müssen (Oberlandesgericht
Köln, 26 U 49/99).
Nur
35 von 100 Tauben bekommen eine
Starterlaubnis:
Ein Taubenliebhaber muss darauf achten,
dass immer nur ein Teil seiner Tiere
"losflattert" (hier wurden 35
von insgesamt 100 Tauben erlaubt), wenn
Nachbarn durch den Flügelschlag gestört
werden. Außerdem darf er die Vögel erst
von jeweiligen zweiten Feiertagen an
(Weihnachten, Ostern, Pfingsten) auf Tour
schicken. (Verwaltungsgericht Münster, 2
K 1412/99).
26
Stunden am Tag sind selbst bei Fleißigen
zu viel:
Wenn eine Kassenärztin angibt, besonders
schnell zu arbeiten, und dass sie darüber
hinaus Gespräche während der
Untersuchungen der Patienten abwickele und
beides nebeneinander abrechne, hat sie
Honorar (hier: in Höhe von 297 000 DM)
zurückzuzahlen, wenn sich aus ihren
Abrechnungen eine Tagesarbeitszeit von 26
Stunden ergibt (Sozialgericht Dortmund, S
26 KA 73/99).
Siebenjähriger
muss schadlos "rütteln"
dürfen:
Der Besitzer eines Kaugummiautomaten ist
schadenersatzpflichtig, wenn er seine
Geräte nicht regelmäßig auf
"Standfestigkeit" prüft. Ein
Kunde wurde verletzt, weil er für sein
eingeworfenes Geld keine Ware bekam und am
Automaten rüttelte, der daraufhin
herunterfiel. Die Metallstützen waren
durchgerostet. In dem Fall bekam der
Siebenjährige 7000 DM Schmerzensgeld für
einen versteiften Finger zugesprochen
(Amtsgericht Frankfurt am Main, 29 C
219/00-69).
Bahnfahrer
darf Familie nicht trennen:
Schließt ein Straßenbahnfahrer die
Türen und fährt ab, obwohl erkennbar
war, dass eine Mutter mit zwei Kindern
(von denen sie bereits eines in die Bahn
gehoben hatte) mitfahren möchte, so kann
er wegen Nötigung belangt werden
(Amtsgericht Stuttgart, B 4 Ds 20Js 59054/
97).
Kommune
zahlt wegen Biss nach Stromschlag:
Wegen einer unzureichend isolierten
Straßenbeleuchtung hat ein Hund in einem
Fall einen Stromschlag erlitten und
"unter dem Eindruck seiner
Verletzung" die Halterin in die
Hände gebissen. Hier verpflichtete der
Richter die Kommune, 1000 DM all die
Verletzte zu zahlen (Landgericht
Bückeburg, 2 O 277/96).
Von
zwei Lesben mit Kind kann nur eine
"Mutter" sein:
Leben zwei lesbische Frauen elf Jahre
zusammen und bekommt eine der beiden nach
einer künstlichen Befruchtung ein Kind,
das von beiden großgezogen wird, so hat
nach der Trennung des Paares die
ausgezogene Frau nicht das Umgangsrecht
mit dem "gemeinsamen" Kind -
auch wenn sie es "in erster
Linie" versorgt hatte
(Oberlandesgericht Hamm, 1 I UF 22/00).
Ein
Bienenschwarm ist kein Grund zum Abreisen:
Auch wenn eine Pauschalurlauberin an einer
Bienenstich-Allergie leidet, ist sie nicht
berechtigt, ihren Urlaub auf Kosten des
Reiseveranstalters abzubrechen, wenn am
Ferienort ein Bienenschwarm nach drei
Stunden wieder eingesammelt werden konnte
- auch wenn sie mehrfach gestochen wurde.
Die "Störung" des Urlaubs ist
als "Verwirklichung des allgemeinen
Lebensrisikos" zu werten (Landgericht
Frankfurt am Main, 2/24 S 433/98).
In
den Park pinkeln kann teuer werden:
Wer in einer öffentlichen Parkanlage
seine Notdurft verrichtet, der kann mit
einem Bußgeld (hier: 75 DM, nach der
Verhandlung durch das Gericht: 100 DM plus
Prozesskosten) belegt werden. Da hilft
auch nicht, zur Verteidigung anzubringen,
dass "das doch jeder macht"
(Amtsgericht Düsseldorf, 302 OWi 013 Js
1047/00).
HaIbe-halbe,
wenn einer standhaft lügt:
Behaupten zwei Autofahrer, die mit ihren
Fahrzeugen zusammengestoßen sind, dass
der Unfall durch Auffahren (so der
vordere) beziehungsweise durch
Zurücksetzen (so der hintere )passiert
ist, und sagt auch jeweils ein Zeuge
entsprechend aus, so haben sich die
Kontrahenten den Schaden zu teilen (mit
der Folge, dass auch jeder die Hälfte des
Schadens am anderen Auto zu tragen hat und
in der Haftpflichtversicherung
zurückgestuft wird (Landgericht Detmold,
2 S 19/99).
Für
Beifahrer-Fenstersturz haftet auch der
Fahrer:
Lehnt sich der Beifahrer eines Autofahrers
während der Fahrt so weit aus dem
Fenster, dass er schließlich
hinausstürzt, so haftet auch der Fahrer
(bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung)
für die Verletzungsfolgen zu 50 Prozent,
weil er in einer solchen Situation sein
Fahrzeug sofort hätte abbremsen müssen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, 10 U 24/98).
Im
Wildgehege muss man mit wilden Tieren
rechnen:
Wer in einem Wildpark Hirsche nicht wie
auf den Futtertüten vermerkt an den
gekennzeichneten Stellen füttert, sondern
auf den Besucherwegen, der hat keinen
Anspruch auf Schadenersatz und
Schmerzensgeld gegen den Tierparkbesitzer,
wenn ein Hirsch den Besucher attackiert
und verletzt (hier: Prellungen an Hand und
Brustkorb ) (Landgericht Coburg, 12 C
489/99).
Toilettenpause
auf dem Weg zur Arbeit ist versichert:
Arbeitnehmer, die auf dem Weg von der
Arbeit wegen ihrer "drängenden"
Blase die Fahrt unterbrechen und in einer
Grünanlage ihre Notdurft verrichten, sind
dabei gesetzlich unfallversichert, wenn
sie "durch die Beschaffenheit der
Örtlichkeit einer besonderen
Gefahrenquelle" ausgesetzt sind (was
hier für einen Sturz Folge: Armbruch
bejaht wurde) (Sozialgericht
Gelsenkirchen, S 10 U 256/98).
Bei
sexuellen Vorlieben ist jeder sein eigener
Chef:
Auch wenn ein Arbeitnehmer in einer
Talkshow auftritt und sich als
Sado-Maso-Fan outet, so können seine
sexuellen Vorlieben kein Grund für den
Arbeitgeber sein, die Kündigung
auszusprechen (Arbeitsgericht Berlin, 36
Ca 30545/98).
Überschwemmt
der Hund das Klo, muss das Herrchen
zahlen:
Verlässt ein Hundebesitzer für kurze
Zeit seine Wohnung und sperrt er seinen
Vierbeiner im Badezimmer ein, so kann das
Herrchen keinen Schadenersatz von seiner
Hausratversicherung verlangen, wenn es dem
Hund gelingt, Toilettenpapier ins Klo zu
stopfen und so oft die Spülung zu
betätigen, dass die Wohnung überschwemmt
wird (Landgericht Hannover, 19 S 1986/99).
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