Der Hessische Landesjustizminister Jürgen Banzer (CDU) hat sich am 25.11.2007 kritisch zur Übernahme von Bachelor- und Masterabschlüssen in die Juristenausbildung geäußert. Es sei unverantwortlich, das nationale und internationale hohe Ansehen der deutschen Juristenausbildung leichtfertig aufs Spiel zu setzen, ohne eingehend geprüft zu haben, ob die Bachelor- und Masterabschlüsse wirklich eine Verbesserung der Ausbildung mit sich bringen können.

Diese Ansicht äußerte Banzer bei einer Podiumsdiskussion zum Thema „Juristenausbildung in Europa zwischen Tradition und Reform“ in Trier. Er führte aus, dass das Bachelorstudium und anschließende Masterstudium zu einer Verlängerung des Jurastudiums führe und damit jahrzehntelange Bemühungen um eine Ausbildungsverkürzung zunichte gemacht würden. Zudem berge ein kurzes Bachelorstudium die akute Gefahr, dass das Jurastudium deutlich an Wissenschaftlichkeit verliere. Gerade die Wissenschaftlichkeit sei es aber, die es den deutschen Juristen erlaube, sich schnell und effizient in unbekannte Rechtsfragen einzuarbeiten. Dies wiederum sei eine Eigenschaft für die deutsche Juristen international gelobt würden.

Banzer gab weiter an, dass es für die große Zahl der Studierenden, die nach den Vorstellungen der Befürworter des Bologna-Prozesses die Universität mit dem Bachelor-Grad verlassen sollen, an realistischen beruflichen Perspektiven fehle. Denn sowohl die anwaltliche als auch die richterliche Tätigkeit sei ohne einen Masterabschluss ausgeschlossen.

Fundstelle: Frankfurter Neue Presse vom 25.11.2007

Linda Krickau
Rechtsreferendarin
Rechtsanwälte Felser

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