Der Wiesn-Wirt Wildmoser der soll seine Leut gemobbt ham. Der Mann ist bundesweit bekannt durch einen Bestechungsskandal, in den er verwickelt war. Jetzt berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass sein Ex- Geschäftsführer ihn auf 294.000 Euro Gehaltszahlung bis zur Rente und 20.000 Euro Schmerzensgeld verklagt habe. Da der Kläger Geschäftsführer ist und als Gastronom eher hartgesotten denn gedünstet sein wird, könnten die Chancen auf eine weitere erfolgreiche Mobbingklage nicht schlecht stehen (Juracity berichtete hier). Sein Anwalt gewinnt in jedem Fall.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Rechtsanwalt Felser schult u.a. die Telefonberater der Mobbingline NRW zur aktuellen Rechtslage beim Mobbing. Er ist in der Welt am Sonntag zum neuen Mobbingurteil des Bundesarbeitsgerichts interviewt worden. Wenn Sie insbesondere im Hinblick auf Mobbing, Bossing oder ihre Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz eine bequeme Onlineberatung wünschen, können Sie sich vertraulich über Juracity – Recht für Alle! an Herrn Rechtsanwalt Felser wenden.

Unsere Mobbingseiten werden empfohlen vom „Deutschen Ärzteblatt“ (zum Artikel aus Februar 2006), in einem Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) aus Februar 2005, vom AUS-Portal der Universität Köln (zur Internetseite), vom Bayerischen Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit (zur Internetseite), von den Industrie- und Handelskammern (zu den Internetseiten), von der Mitarbeitervertretung (DIAG MAV) des Erzbistum Köln (zum Artikel im DIAG MAV Kurier 2002), von Hüske/Wagner im Fachbeitrag: „Mobbing – was tun“ in der Arbeitsrecht im Betrieb 2004 (zum Beitrag), sowie zahlreiche Personalräte und Mobbinginitiativen

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