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Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und der Überleitungstarifvertrag (TVÜ- Länder) werden am 1. November 2006 in Kraft treten. Zu diesem Stichtag sind die bisherigen Vergütungs- und Lohngruppen in die neuen Entgeltgruppen überzuleiten, die Einstufungen der Beschäftigten vorzunehmen und hierzu die Vergleichsentgelte und Besitzstandszulagen zu berechnen. Die Personalvertretungen sind hierbei zu beteiligen. Umstritten ist, wie weit die Mitbestimmungsrechte reichen.
Teile der Vergütung können künftig entfallen. Auf dem Spiel stehen der Ortszuschlag der Stufe 2 und der höheren Stufen ( kinderbezogener Anteil), Zulagen und Zuschläge, ausstehender Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg, die Höhe der künftigen tariflichen Sonderzahlung und einiges mehr. Zum Teil lassen sich Entgeltansprüche noch beeinflussen.
Zum 1. Januar wird ein Leistungsentgelt in Höhe von 1% der Jahresbruttoentgeltsumme sämtlicher Tarifbeschäftigten eingeführt. Freiwillige Dienstvereinbarungen sollen möglichst bald die Verteilung des Leistungsentgelts regeln. Umstritten ist, wie bis zu dieser Regelung mit dem Leistungsbudget verfahren werden muss. Ist das Budget für die Beschäftigten beginnend mit dem 1. Januar 2007 Zins bringend anzulegen? Haben die Personalvertretungen ein Mitbestimmungsrecht bei der Verwaltung dieser Gelder?
Die neuen Vorschriften über Arbeitszeitkonten verhindern den Verfall von Arbeitszeitguthaben und eröffnen den Personalräten, aber auch den Dienststellen zahlreiche neue Gestaltungsmöglichkeiten.
Zu diesen und weiteren Fragen des neuen Tarifrechts werde ich am 13. und 14. November 2006 referieren. Näheres finden Sie unter: http://www.bi-ber.net.

Wolfgang Hamer
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Potsdam
anwalthamer@aol.com

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