An der Universität Koblenz-Landau ist der Gesamtpersonalrat in allen Mitbestimmungsverfahren zu personellen Maßnahmen nach §§ 78, 79 LPersVG zu beteiligen und nicht der jeweilige örtliche Personalrat, entschied das Verwaltungsgericht Mainz (VG Mainz vom 06.03.2006 – 5 K 330/05.MZ).

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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