Scheinselbständigkeit ist ein politischer Begriff, der Eingang in die Alltags- und Rechtssprache gefunden hat. Gemeint ist die irrtümliche oder auch schuldhafte Beschäftigung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern als formal Selbständige (freie Mitarbeiter oder Subunternehmer), also ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Für die bei Entdeckung durch Zoll, Steuerfahndung, Betriebsprüfer oder DRV zu entrichtende Nachzahlung haftet, im Unterschied zur häufig damit durcheinandergebrachten “arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit”, der Auftraggeber alleine, meistens für vier Jahre rückwirkend. Die Nachforderung ist sofort vollstreckbar, so daß der Verdacht der Beschäftigung “Scheinselbständiger” ein Unternehmen schnell in eine wirtschaftliche Schieflage bringen kann. Hier ist kompetentes wie entschlossenes Handeln angezeigt. Sinnvoller und kostengünstiger ist allerdings die rechtzeitige Beratung vor einer Betriebsprüfung, Statusfeststellungsverfahren oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Leider verfügen viele Steuerberater nicht über das notwendige Fachwissen zum Thema “Scheinselbständigkeit” und verweisen leider auch nicht an spezialisierte Anwälte, wie der Bundesgerichtshof dies von Steuerberatern verlangt. So bleibt die tickende Zeitbombe leider lange unerkannt, bis eine Betriebsprüfung, eine Prüfungsverfügung oder ein Haftungsbescheid oder Nachforderungsbescheid über einen fünfstelligen oder gar sechsstelligen Betrag auf unangenehme Weise an das verdrängte Thema erinnert.
Wir verfügen über eine aussergewöhnlich aussagekräftige und nachweisliche Expertise zu diesem Thema und beraten und vertreten in diesem Bereich sowohl Selbständige als auch Auftraggeber bundesweit gegenüber DRV (früher BfA), Zoll, Finanzamt, Krankenkassen und Auftraggebern.
Auf dem Freiberuflerportal “GULP” werden wir von zahlreichen registrierten Mitgliedern aus dem gesamten Bundesgebiet, die wir beraten und vertreten haben, in der Anwaltsliste empfohlen.
Zahlreiche Experteninterviews von Rechtsanwalt Felser zum Thema “Scheinselbständigkeit” und “Schwarzarbeit” (u.a. Financial Times Deutschland – FTD, Westdeutscher Rundfunk Westpol (TV leider nicht mehr online), BILD.de, WDR 5, BILD.de, (Rundfunk, leider nicht mehr online, Deutschlandfunk, BILD.de, Lohn- und Gehaltsprofi Sonderheft “Scheinselbständigkeit”, Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ), Mitgliederzeitschrift BKK-Zollern-Alb, Geldidee, Merkur-online) belegen unsere anerkannte Reputation auf diesem Gebiet.
Wir sind unseren Preis wert. Wir rechnen fair und transparent nach einem akzeptablen Stundensatz ab; Sie müssen keine 12.000 Euro für ein Statusverfahren bezahlen wie dies aus einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ersichtlich ist oder 5000 Euro für ein schlecht vorbereitetes und deshalb erfolgloses Widerspruchsverfahren gegenüber der DRV, wie dies einem (späteren) Mandanten (IT Consultant) von uns in München passiert ist, den wir jetzt vor dem Sozialgericht München vertreten.
Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie in unserem Rechtslexikon bei den Stichworten Scheinselbständigkeit, Statusfeststellungsverfahren, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger oder auf unserem seit 1998 bestehenden Themenportal “Scheinselbstaendigkeit.de“.