Ein Gutachten des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienst soll belegen, dass Einzelpflegekräfte, die Verträge mit den Pflegekassen schliessen, scheinselbständig sein sollen. Die Pressemitteilung behauptet das, das Gutachten bleibt der Verband schuldig. Eine schlüssige Begründung jenseits der schlichten Behauptung ebenfalls. Dabei kann man Beschäftigungsverhältnisse sowohl selbständig als auch abhängig beschäftigt ausgestalten, das ist alles eine Frage der vertraglichen Gestaltung und tatsächlichen Durchführung. Nun ist das so eine Sache mit Gutachten im Auftrag von Verbänden, man fragt sogleich, was wollen die damit in eigener Sache erreichen? Immerhin gibt es immer mehr private Anbieter bzw. Vermittler von Pflegekräften für die häusliche Pflege, meist aus Polen, die hier als Selbständige tätig werden. Ob diese auch scheinselbständig sind?

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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