Nicht nur beim Mobilfunkbetreiber O 2 drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe wegen der Beschäftigung von Scheinselbständigen. Viele Unternehmen prüfen die Risiken einer Beschäftigung freier Mitarbeiter nicht, sondern vertrauen darauf, dass es schon gutgehen werde. Das kann ins Auge gehen. Spätestens wenn der Betriebsprüfer der DRV sich angekündigt hat, sollte man sich informieren. Informationen über die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung gibt diese selbst in der Medienreihe „Summa Summarum“ in einem Heft „Prüfung von A-Z“, in dem die wichtigsten Begriffe der Betriebsprüfung und auch die Rechtslage erläutert werden.

Anders als bei einer Statusfeststellung werden die Beitragsnachforderungen bei der Feststellung von Scheinselbständigkeit im Rahmen einer Betriebsprüfung sofort fällig; auch Widerspruch und Klage haben im Regelfall keine aufschiebende Wirkung.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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