IG Metall und Betriebsrat wollen bei Nokia eine Betriebsschliessung nicht vor dem 31.12.2008 verhandeln und eine Transfergesellschaft für die Beschäftigten, die bis 30.06.2010 laufen soll. Ausserdem fordern Betriebsrat und Gewerkschaft die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen durch Nokia auf dem Werksgelände. Nokia will dagegen das Werk bereits zum Jahresmitte 2008 schliessen und denken an eine einjährige Beschäftigungsgesellschaft. IG Metall und Betriebsrat rasseln schon mit den Säbeln. Rechtlich ist eine Betriebsschließung erst nach Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich gemäß §§ 111, 112 BetrVG möglich. IG Metall und Betriebsrat haben aber schon angekündigt, dass sie auch noch andere Möglichkeiten haben, Druck aufzubauen.
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- 22. Februar 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
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