Das Landgericht Coburg (Az.: 14 O 462/06) hatte sich mit einem Unfall zwischen einer Skifahrerin und einem Snowboarder zu beschäftigen. Die Frau erlitt Brüche eines Handgelenks, eines Beines und mehrerer Rippen; sie verlangte € 10.000,00 Schmerzensgeld. Die Frau gab dem Snowboarder die alleinige Schuld; er sei viel zu schnell und zudem von hinten auf sie aufgefahren.
Dem wollte das Landgericht aber nicht folgen. Nach Auffassung des Gerichts gelte nach den Vorschriften des Internationalen Ski-Verbandes die Vorgabe des kontrollierten Fahrens. Ski- und Snowboardfahrer müssen die Geschwindigkeit anpassen und immer rechtzeitig anhalten können. Daher sah das Gericht ein Mitverschulden (§ 254 BGB) der Skifahrerin. Die Richter sprachen ihr nur € 4.800,00 zu.
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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: adhocnews /ddp-bay