Der Tarifvertrag für das Friseurgewerbe in NRW ist nun allgemeinverbindlich. Der Mindestlohn beträgt € 7,60 / Stunde. Damit gilt der Tarifvertrag für alle 36.000 Beschäftigte in NRW, auch dann wenn weder der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist, noch der Arbeitgeber einem

Arbeitgeberverband angehört. Der Tarifvertrag sieht übrigens in der höchsten Tarifgruppe ein Bruttogehalt von € 2.163,00 vor.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: KSTA.de

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