Diese Frage stellt sich beim Aufschrei der GdL wegen des Anschreibens der Deutschen Bahn.
Brieflich fragt die Bahn alle 134.000 Mitarbeiter, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind. Wer eine der beiden tarifschliessende Bahn-Gewerkschaften Transnet oder GDBA als Antwort nennt oder mit “Nein” antwortet, erhält die tariflich vorgesehene Einmalzahlung von 600 Euro. Wer dagegen offen legt, dass er Mitglied der Lokführer-Gewerkschaft GDL ist, soll kein Geld erhalten. Kein Arbeitgeber dürfe nach der Gewerkschaftsmitgliedschaft fragen, so dazu die GdL. Wie gut, dass es ein paar tapfere Lokführerlein gibt, die sich trotzdem offenbaren, indem sie für dei GdL streiken. Wie todesmutig bei dem bekannt gewerkschaftsfeindlichen Arbeitgeber Deutsche Bahn. Die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit mag ja im Kleinbetrieb zu Problemen führen und vielleicht auch bei manchem Mittelständler. Aber doch nicht bei der Deutschen Bahn, meine lieben Lokführer.
Die Gewerkschafter von transnet und GDBA sehen in dem Schreiben offensichtlich weniger Probleme und deren Mitglieder werden doch eigentlich zur Auskunft aufgerufen.
Die Bahn könnte übrigens eine Menge sparen, wenn die Mitglieder der GdL auch nach einer Tarifeinigung zwischen Bahn und GdL genauso schüchtern bei der Offenbarung der Zugehörigkeit zu der GdL sind. Denn die Bahn muss rechtlich und soll ja nach dem Willen der GdL auch die “31 %” nur an Mitglieder der GdL zahlen. Mal, ob die GdL dann immer noch so grosse Bedenken hat, die Zugehörigkeit ihrer Mitglieder zu offenbaren und diesen rät, “nicht zur Gewerkschaftszugehörigkeit bekennen, auch wenn die 31 % locken”. Doch wohl eher eine Frage des Geldes. Oder des Momentum.
Die Bahn hätte im Fragebogen eine Regelung für die geradlinigen und konsequenten GdLer aufnehmen können:
“Nein, ich halte es für unzulässig, Auskunft zur Gewerkschaftszugehörigkeit geben zu müssen und möchte dazu nie mehr gefragt werden und werde dies auch nie, nie, nie offenbaren.”
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte