denn ähnlich wie Ver.di gegenüber dem Bund beim TVÖD mit der allerdings noch weitergehenderen Meistbegünstigungsklausel haben sich die Bahnergewerkschaft transnet und die GDBA bei der Tarifeinigung mit der Deutschen Bahn von Anfang dieser Woche durch eine Revisionsklausel vorbehalten, bei einem günstigeren Tarifabschluß mit der Lokführervereinigung GdL das Streikrecht für die Mitglieder der transnet der GDBA wiederaufleben zu lassen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Das erklärt, wie gelassen sich der Chef der transnet, Norbert Hansen, angesichts der durchaus wirkungsvollen Streiks der Lokführer gibt. Er muss wenigstens bei einem Erfolg der GdL nicht unmittelbar befürchten, dass die Lokführer, die bei ihm organisiert sind, mit rauchenden Dampffahnen zur Konkurrenz überlaufen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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