Der TVÖD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) selbst regelt nur die wesentlichen Arbeitsbedingungen (Urlaub, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung ua.). Die Gehaltshöhe für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ergibt sich dagegen aus Entgelttabellen, die regelmäßig neu verhandelt werden. Die Entgelttabelle für den Tarifbereich Ost ab dem 1.1.2008 finden Sie nachstehend als PDF Datei.
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- 23. Februar 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
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