Der TVÖD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) selbst regelt nur die wesentlichen Arbeitsbedingungen (Urlaub, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung ua.). Die Gehaltshöhe für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ergibt sich dagegen aus Entgelttabellen, die regelmäßig neu verhandelt werden. Die Entgelttabelle für den Tarifbereich Ost ab dem 1.1.2008 finden Sie nachstehend als PDF Datei.
- Telefon Brühl: (02232) 945040-0
- Telefon Köln: (0221) 337751-0
- Telefon Bonn: (0228) 1803647-0
- 23. Februar 2008
-
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
Aktuell meistgelesen
§ 34 TVÖD und TV-L: Kündigungsfrist für den öffentlichen Dienst - (152 Aufrufe)
Die richtige Kündigungsfrist nach TVÖD oder TV-L berechnen: Im öffentlichen Dienst gibt es - im Regelfall - eine längere Kündigungsfrist als bei der g... weiterlesen
Kündigungsfrist nach § 11 Manteltarifvertrag – MTV Chemie - (131 Aufrufe)
Die Kündigungsfrist für Beschäftigte der Chemieindustrie ist im Manteltarifvertrag für die chemische Industrie geregelt. § 11 des MTV Chemie sieht übe... weiterlesen
Kündigungsfrist nach § 19 TV-V - (129 Aufrufe)
Die richtige Kündigungsfrist: Für Beschäftigte in den Versorgungsbetrieben, für die der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) entweder kraft bei... weiterlesen
Kündigungsfrist nach MTV DPAG - (109 Aufrufe)
Nicht nur wegen der Nähe zur Zentrale in Bonn (Post-Tower) werden wir oft bei Kündigung von Arbeitnehmern der Deutschen Post AG (DPAG) und Tochterunte... weiterlesen
Kündigung und Kündigungsfrist nach MTV DGB/BZA BAP - (104 Aufrufe)
Die Kündigung und Kündigungsfrist von Leiharbeitnehmern die bei einem Zeitarbeitsunternehmen arbeiten, das an den Manteltarifvertrag (MTV) DGB/BZA auf... weiterlesen