Der TVÖD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) selbst regelt nur die wesentlichen Arbeitsbedingungen (Urlaub, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung ua.). Die Gehaltshöhe für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ergibt sich dagegen aus Entgelttabellen, die regelmäßig neu verhandelt werden. Die Entgelttabelle für den Tarifbereich Ost ab dem 1.1.2008 finden Sie nachstehend als PDF Datei.
- Telefon Brühl: (02232) 945040-0
- Telefon Köln: (0221) 337751-0
- Telefon Bonn: (0228) 1803647-0
- 23. Februar 2008
-
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
Aktuell meistgelesen
Kündigungsfrist nach § 11 Manteltarifvertrag – MTV Chemie - (75 Aufrufe)
Die Kündigungsfrist für Beschäftigte der Chemieindustrie ist im Manteltarifvertrag für die chemische Industrie geregelt. § 11 des MTV Chemie sieht übe... weiterlesen
Kündigungsfrist MTV Hotel Gaststätten (Dehoga) NRW - (53 Aufrufe)
Kündigungsfrist MTV Hotel Gaststätten (Dehoga/NGG) NRW Regelmäßig werden wir gefragt, welche Kündigungsfrist bei einer Kündigung im Gaststättengewerb... weiterlesen
10 Rechtsirrtümer über Urlaub im Job - (49 Aufrufe)
Es ist Mitte Juni, sommerlich warm und kurz vor den Sommerferien? Dann träumt man schon über den bevorstehenden lang ersehnten Sommerurlaub. Damit Trä... weiterlesen
Personalrat: Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung nach TVÖD - (41 Aufrufe)
Dem Personalrat steht nach dem rheinland-pfälzischen Landespersonalvertretungsgesetz bei der Einstellung nicht nur bei der Festlegung der Entgeltgrupp... weiterlesen
Gelber Schein und Ablauf der Engeltfortzahlung - (37 Aufrufe)
Da erlebt mancher eine böse Überraschung. Häufig in Form einer Abmahnung. Ein Mandant von mir hatte brav den sogenannten "Gelben Schein", also die Arb... weiterlesen



