Outlets.de, ein Portal, bei dem man nach Angaben der Betreiber über 1200 Adressen, Tipps & Infos zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf, Werksverkauf, Shopping und Schnäppchen findet, mit denen man bei Einkäufen bis zu 80% sparen kann, scheint sich als Abofalle zu entpuppen. Der an die Schnäppchenjäger gerichtete Lockruf führt zu einem 184 Euro teuren Abo. Zahlreiche Besucher, die sich im guten Glauben dort anmelden, ein kostenloses Angebot nutzen zu können, schliessen mit der Anmeldung und den Anklicken der AGB Kästchens einen Abo-Vertrag mit dem Anbieter.

Die Seite wirbt mit dem Versprechen:

„Nach der Anmeldung erhalten Sie Zugang zur größten Outlets- & Fabrikverkauf Datenbank. Finden Sie die besten Adressen in Ihrer Nähe und sparen Sie bis zu 80% ! Möbel, Handys, Laptops, Fernseher, Elektronik, Haushalt, Spielzeug, Mode & Schuhe, Parfum, uvm. Zudem können Sie einen Einkaufsgutschein im Wert von 2000 Euro für ein Geschäft Ihrer Wahl gewinnen !“

Am rechten Bildschirmrand – aufgrund der typischen Blickrichtung des Besuchers einer Homepage schnell übersehen – findet sich im mittleren/unteren Bereich der Hinweis:

Folgende Inhalte erhalten Sie im Memberbereich! Durch Drücken des Buttons „Jetzt Anmelden“ entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre.

In den AGB finden sich folgende Hinweise:

Zustandekommen des Vertrages

Die Präsentation unter der Domain Outlets.de durch die Anbieterin stellt eine Einladung an den Nutzer zur Abgabe eines auf Vertragsschluss gerichteten Angebotes unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

Der Nutzer gibt durch Übersendung der von ihm auf der Anmeldeseite in ein Formular wahrheitsgemäß anzugebenden personenbezogenen Daten – nämlich Vornamen, Nachnamen, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Land, Geburtsdatum und seine eMail-Adresse – an die Anbieterin ein auf Vertragsschluss gerichtetes Angebot zur Inanspruchnahme der entgeltlichen Inhalte des Kundenbereichs unter der Internetpräsenz www.Outlets.de ab.

Durch Setzen eines entsprechenden Häckchens auf der Anmeldeseite akzeptiert der Nutzer die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen.

Die Anbieterin nimmt das Angebot des Nutzers durch eine auf Vertragsschluss gerichtete Annahmeerklärung an, indem sie dem Nutzer die für die Nutzung der kostenpflichtigen Inhalte unter der Internetpräsenz Outlets.de erforderlichen Zugangsdaten, bestehend aus dem Benutzernamen (Login) und einem Passwort, an die vom Nutzer angegebene eMail-Adresse übermittelt.

Auf Vertragsschluss gerichtete Angebote von Personen unter 18 Jahren nimmt die Anbieterin nicht an.

(…)

Vertragslaufzeit, Vergütung, Anpassung der Vergütung

Der Vertrag wird über einen Bezugszeitraum von 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit) geschlossen.

Der Nutzer verpflichtet sich, der Anbieterin monatlich einen Betrag in Höhe von 8,00 Euro für die Verschaffung des Zugangs zum Kundenbereich zu zahlen.

Die geschuldete Vergütung ist dem Nutzer für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus zu berechnen.

Man kann der Seite also nicht vorwerfen, die notwendigen Informationen vorenthalten zu haben. Allerdings nutzt die Seite aus, dass die Besucher glauben, im Internet sei alles umsonst und schnell unterwegs sind, also auch nicht so genau hinschauen. Durch die spezielle Gestaltung der Seite wird dies ausgenutzt, um den Besuchern Aboverträge unterzujubeln. Das Prinzip ist offline von täuschend „amtlich“ oder „seriös“ aussehenden Rechnungen oder Branchenbucheintägen bekannt. Selbst Anwälte sollen darauf schon einmal in der Hektiv des Berufsalltags hereinfallen.

Die Verbraucherzentralen (so eine Pressemitteilung der Hessischen Verbraucherzentrale) raten daher auch im Falle von Outlets.de, die Rechnungen nicht zu bezahlen. Richtig ist, den Vertrag sofort zu widerrufen, anzufechten und nur hilfsweise zu kündigen. Die Kündigung beendet den Vertrag nämlich erst nach 24 Monaten …

Beschränken Sie sich in der Antwort auf die Rechnung bitte auf diese Angaben. Schreiben Sie auf keinen Fall, wie Sie sich angemeldet oder dass Sie gar nichts angeklickt haben oder dergleichen. Dadurch verschaffen Sie den Betreibern nur Informationen, die diesen in einem Prozess mit Ihnen nützlich sein könnten. Lassen Sie sich im Zweifel lieber beraten. Wer eine Rechnung von Outlets.de bekommen hat, muss seine Daten eingegeben haben. Versehentlich geht das nicht.

Zu Outlets.de liegen noch keine Urteile vor. Wegen des niedrigen Streitwerts ist der Originalität von Amtsgerichten Tür und Tor geöffnet, da die Berufung an ein Landgericht bei solchen „Bagatellstreitwerten“ nicht möglich ist.

Erfahrungsgemäß lassen solche Portale „Kunden“ aber in Ruhe, die sich wehren, um negative Urteile zu vermeiden.

Für Eltern mit Kindern: Wenn Ihr Kind die Anmeldung unter Nutzung Ihrer persönlichen Daten vorgenommen hat, haften die Eltern nicht dafür. Das Kind selbst ist nicht geschäftsfähig.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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