Ein Knöllchen ist an sich meistens schon sehr ärgerlich. Und ärgerlich ist es besonders, wenn man unschuldig ist oder Punkte beziehungsweise gar ein Fahrverbot drohen. Da macht es im Einzelfall durchaus Sinn, einen im Ordnungswidrigkeitenverfahren versierten Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Dieser kennt die einschlägige Rechtsprechung und oft auch die „Vorlieben“ der zuständigen Verwaltungsmitarbeiter und Richter. Und er kann zuverlässig einschätzen, ob eine Verteidigung erfolgsversprechend ist. Allerdings
sollte man dran denken, dass auch im Falle einer Einstellung des Verfahrens nur selten mit einer Erstattung der Anwaltsgebühren durch die Staatskasse zu rechnen ist. Und ein Ordnungswidrigkeiten kann teuer werden. Kommt es zum Beispiel zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht fallen ohne Gerichts- und eventuellen Gutachterkosten etwa € 710,00 an Anwaltskosten an. Also kann gerade im Bereich des Ordnungswidrigkeitenverfahrens nur dringend zum Abschluss einer guten Rechtsschutzversicherung geraten werden.
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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Vertrauensanwälte des ACE
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht