Am 27.11.2009 haben die meisten das Weihnachtsgeld für das Jahr 2009 auf dem Konto. Meistens wird es nämlich mit dem Novembergehalt abgerechnet, schließlich wollen die Arbeitnehmer es ja vor Weihnachten haben und nicht vor Sylvester. Das Novembergehalt ist meistens (je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag) am Ende des Monats November fällig, freundliche Arbeitgeber überweisen überpünktlich so, dass es vor dem Monatsletzten auf dem Bankkonto eingeht. Freitag, der 27.11.2009 ist der vorletzte Arbeitstag in diesem November. Auch im öffentlichen Dienst wird die Jahressonderzahlung, das „Weihnachtsgeld“ des öffentlichen Dienstes, mit dem Novembertabellenentgelt zu Ende November ausgezahlt (§ 20 Abs. 5 iVm § 24 Abs. 1 Satz 2 TVÖD).

In vielen Betrieben wird das Weihnachtsgeld aber inzwischen auf das monatliche Gehalt umgelegt.

Auch letztes Jahr haben die meisten Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld am 27.11. erhalten, wie unsere Besucherstatistik auf Weihnachtsgeldrecht.de zeigt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Arbeitsrecht im Rheinland (Köln/Bonn/Rhein-Erft-Kreis)

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